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BVerwG, 02.04.1992 - 2 B 53.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.12.1991 - 3 B 91.01676
- BVerwG, 02.04.1992 - 2 B 53.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 2 B 53.92
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO insbesondere durch Anführung einer bestimmten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 2 B 53.92
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO insbesondere durch Anführung einer bestimmten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).